Der Soldat auf Zeit und die gesetzliche Rentenversicherung
Der Soldat auf Zeit im Dienst der Bundeswehr ist für viele junge Männer und Frauen eine interessante Alternative. Die Bundeswehr bietet einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Verdienst- und Karrieremöglichkeiten. Um der Bundeswehr beitreten zu können, muss zunächst ein Einstellungstest durchlaufen werden.
Nach dem freiwilligen Wehrdienst kann der Soldat sich verpflichten der Bundeswehr als Berufssoldat auf Zeit beizutreten. Als mögliche Dauer kann zwischen vier, acht oder zwölf Jahren gewählt werden. Als Soldat auf Zeit erhält man einige Vergünstigungen im Bereich der Sozial- Versicherungen. Es muss weder in die Arbeitslosen-, noch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Die Kosten der Krankenkasse übernimmt der Dienstherr durch die Freie Heilfürsorge. Dies wird durch private Zusatztarife ergänzt.
Die Tatsache, dass nicht in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, kann sich durchaus als Nachteil erweisen. Zwar werden wie bei anderen Beamten auch, gewisse Anwartschaften erwirtschaftet, die Höhe der erarbeiteten Rente jedoch vergleichsweise gering. Im Alter kann es hier zu einer Versorgungslücke kommen. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst wird die so genannte Nachversicherung des Zeitsoldaten vollzogen. Als Berechnungsgrundlage dient der Bruttolohn während des Dienstverhältnisses, bis zu einer gewissen Beitragsbemessungsgrenze. Die daraus resultierenden Beiträge werden durch den ehemaligen Dienstherren im Nachhinein entrichtet.
Die Nachversicherung wird in der Regel in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, kann auf Wunsch jedoch in ein Berufsständisches Versorgungswerk fließen. Aufschubzeiten werden bei der Nachversicherung nicht berücksichtigt. Zu der Aufschubzeit zählen zum Beispiel Zeiten ohne Bezüge.
Wie für alle anderen Bundesbürger auch wird es, aufgrund der geringen Höhe der Renten- Anwartschaften, für einen aktiven oder ehemaligen Zeitsoldaten mit Beginn der Rente problematisch werden seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb macht es Sinn, bei Zeiten eine zusätzliche private Altersversorgung abzuschließen. Zeitsoldaten sind, wie andere Beamte auch, förderberechtigt für eine Riester- Rente. Die Förderung bezieht sich auf Steuern und die so genannte Riester- Zulage. Auch eine rein privat finanzierte Rentenversicherung kann dazu beitragen die Rentenlücke zu schließen.
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